House of Lords

Das House of Lords (Oberhaus) war einst eine Versammlung, die ausschließlich aus Adligen (Peers) mit ererbtem Titel bestand. Nach einer grundlegenden Reform im Jahr 1999 wurden die meisten der erblichen Sitze abgeschafft.

Die Anzahl der Mitglieder des Oberhauses ist nicht fixiert. Am 1. Juli 2011 bestand es aus 786 Mitgliedern sowie 21 beurlaubten (Leave of absence) Mitgliedern. Davon sind nur noch 92 Erbadlige (hereditary peers), die von ihren Standesgenossen auf Zeit gewählt werden. Darüber hinaus sind die zwei Erzbischöfe und 24 Bischöfe der Church of England, die Inhaber bestimmter erblicher Staatsämter (Earl Marshal und Lord Great Chamberlain), die 12 Lordrichter (Law Lords) sowie die auf Lebenszeit ernannten Adligen (life peers) vertreten. Letztere stellen mit fast 600 Vertretern die größte Gruppe dar.

Die Hauptaufgabe des House of Lords besteht darin, die vom House of Commons erlassenen Gesetze zu überprüfen. Es kann Änderungen oder neue Gesetze vorschlagen. Es hat das Recht, neue Gesetze um ein Jahr aufzuschieben. Die Anzahl der Vetos ist allerdings durch das Gewohnheitsrecht eingeschränkt. Die Lords dürfen nicht den Staatshaushalt oder Gesetze, die bereits die zweite Lesung hinter sich haben, blockieren (Salisbury Convention). Der wiederholte Gebrauch des Vetorechts kann durch das Unterhaus mit dem Parliament Act unterbunden werden.

Das House of Lords war auch oberstes Berufungsgericht in Zivilsachen für das gesamte Vereinigte Königreich, in Strafsachen für England, Wales und Nordirland (Schottland hat ein eigenes oberstes Strafgericht). Jedoch befassten sich nur die Lordrichter (Law Lords) mit juristischen Belangen. Der Constitutional Reform Act 2005 hat die Abschaffung der richterlichen Funktionen und die Bildung eines obersten Gerichts (Supreme Court of the United Kingdom) zum 1. Oktober 2009 umgesetzt.

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